Amtlich: Die Senatsverwaltung kann den Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung weiterhin nicht nennen

Die überlange Prüfung  dauert an. Die Antwort auf die Schriftliche Anfrage der MdA Katalin Gennburg (DIE LINKE) vom 10.11.2016  liegt vor. Hier die volle Antwort der Senatsverwaltung vom 25.11.2016 als pdf. Und hier zusammengefasst:

  • Erst über drei Monate nach unserem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens am 07. Juli 2016 hat die Senatsverwaltung ein Rechtsgutachten beauftragt.
  • Das Rechtsgutachten wurde innerhalb von zehn Tagen erstellt. Die Senatsverwaltung prüft es jetzt seit sechs Wochen.
  • Die Senatsverwaltung kann den Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung weiterhin nicht nennen.

Hintergrund:

  • Den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens hat die Initiative Volksentscheid Retten am 07.Juli 2016 mit der Einreichung der notwendigen Anzahl Unterstützerunterschriften gestellt. Ãœber 58.000 Unterschriften von wahlberechtigten BerlinerInnen unterstützten den Antrag.
  • Der dem Volksbegehren zugrunde liegende Entwurf eines Gesetzes oder eines sonstigen Beschlusses ist vom Senat unter Darlegung seines Standpunktes dem Abgeordnetenhaus zu unterbreiten, sobald der Nachweis der Unterstützung des Volksbegehrens erbracht ist.“ Verfassung von Berlin, Art 62
  • „Diese Prüfung wird unter Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes betrieben;“  (Senatsverwaltung am 26.09.2016. Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage von MdA Fabio Reinhardt vom 08.09.2016  Hier als pdf.)
  • Zum Vergleich: Beim Energievolksentscheid prüfte die Senatsverwaltung 1 Monat, beim Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes 2 Monate.
  • Der Zeitplan der Initiative Volksentscheid Retten sah vor, dass der Volksentscheid zeitgleich mit der Bundestagswahl 2017 stattfindet (siehe Spalte rechts). Der Wahltermin ist notwendig, um das hohe Zustimmungsquorum bei verfassungsändernden Volksentscheiden (50% der Wahlberechtigten) überhaupt zu ermöglichen. Dieser Zeitplan ist  durch die überlange Prüfung durch die Senatsverwaltung jetzt ausgehebelt.
  • Die Senatsverwaltung hat den fast gleichzeitig gestarteten Volksentscheid Fahrrad bisher ebenfalls nicht dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Die Initiative Fahrradvolksentscheid hat deswegen gerade eine Untätigkeitsklage eingereicht
  • Die Initiative Volksentscheid retten war genau deswegen angetreten – wegen der systematischen Erschwernis bis zur Sabotage von Volksentscheiden durch den Senat. Eine Zusammenfassung des Gesetzentwurfs der Initiative finden Sie hier.